Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. April festgestellt, dass das Klimaschutzgesetz von CDU/CSU und SPD von 2019 zu kurz greift. Die klare Botschaft aus Karlsruhe: Zu wenig Klimaschutz bedroht die Freiheitsrechte kommender Generationen. Ein historisches Urteil, das deutlich macht: Wir müssen jetzt konsequent und konkret handeln, um mehr CO2 einzusparen, damit kommenden Generationen ausreichend Handlungsspielraum bleibt.
Wichtig ist jetzt ein anspruchsvolles Klimaschutzsofortprogramm. Wir werden unser Land auf die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens ausrichten. Politisch Verantwortliche haben die Aufgabe, nicht nur in kurzfristigen Zyklen zu denken, sondern Grundrechte langfristig zu garantieren. So wollen wir handeln.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass Art. 20a GG die Notwendigkeit einschließt „… mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.“
Die Entscheidung hat bestätigt, was für uns Grüne seit der Gründung unserer Partei ein wichtiger Antrieb ist: Auch Klimaschutz ist ein Ausdruck von Gerechtigkeit.