Gesetzliche Vorgaben zu Triage

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Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass es für die Triage gesetzliche Vorgaben geben muss, erklären Corinna Rüffer und Stephanie Aeffner, Berichterstatterinnen für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Seit Beginn der Pandemie mussten Menschen mit Behinderungen befürchten, dass sie im Fall knapper intensivmedizinischer Ressourcen keinen Zugang zur lebensrettenden Behandlung bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute endlich klargestellt, dass der Gesetzgeber sich nicht länger aus der Verantwortung ziehen und sie stattdessen den Empfehlungen einer privaten medizinischen Fachgesellschaft überlassen darf. Wir stehen nun in der konkreten Handlungspflicht, unverzüglich eine gesetzliche Regelung zu finden, die eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen ausschließt.