Anlässlich der Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld und der Corona-Wirtschaftshilfen erklärt die Bundestagsabgeordnete Stephanie Aeffner:
Wir Grüne haben heute gemeinsam mit SPD und FDP im Bundestag den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert. Zusätzlich verlängert die Bundesregierung die Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni 2022. Damit halten wir die Krisenhilfe für Beschäftigte und Unternehmen auch im Übergang zu verantwortungsvollen Lockerungen der Pandemiepolitik aufrecht.
Das Kurzarbeitergeld ist ein bewährtes Kriseninstrument. Es hat während der Corona-Pandemie entscheidend dazu beitragen, Massenentlassungen in Baden-Württemberg zu verhindern. Dabei wird nicht nur die maximale Bezugsdauer, sondern auch die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds bei längerem Bezug bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Denn gerade für Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen ist es schwer, mit den üblichen Sätzen des Kurzarbeitergelds langfristig über die Runden zu kommen. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen den Arbeitgebern nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet werden, wenn die Kurzarbeit mit einer Qualifizierung verbunden wird.
Um den Aufschwung nach Corona zu unterstützen, werden analog zum Kurzarbeitergeld auch die Überbrückungshilfen bis Ende Juni verlängert. Sie greifen zielgenau bei Unternehmen, die weiterhin von einem über 30-prozentigen Rückgang ihres Umsatzes durch die Pandemie betroffen sind.