Zur heutigen Orientierungsdebatte im Bundestag zum Thema Sterbehilfe erklärt Stephanie Aeffner:
„Das Recht auf Selbstbestimmung und damit auch das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ist ein Grundrecht. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2020 mit der Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung klargestellt. Seitdem besteht hinsichtlich des assistierten Suizids jedoch eine Regelungslücke. Der Auftrag der Richter an den Gesetzgeber war daher, ein Schutzkonzept vorzulegen, das die Freiverantwortlichkeit einer Entscheidung zur Selbsttötung sicherstellt und den Zugang zur Suizidassistenz entsprechend der grundrechtlichen Anforderungen gewährleistet. Diesem kommt der Gesetzesentwurf von Dr. Lars Castellucci, Ansgar Heveling, Dr. Kirsten Kappert-Gonther u.a. nach, den ich als Mitantragstellerin unterstütze. Der Entwurf stellt neben der Gewährleistung des Zugangs zur Suizidassistenz durch ein mehrstufiges Verfahren sicher, dass der Entschluss zur Selbsttötung weder auf einer vorübergehenden Lebenskrise oder psychosozialen Einflussnahme beruht noch mangelnde Aufklärung und Beratung für die Entscheidung maßgeblich sind. Dafür sieht das Schutzkonzept neben psychiatrischen Untersuchungen auch eine interdisziplinäre Beratung vor. Um die Freiverantwortlichkeit festzustellen, verankert der Entwurf zudem ein Mehraugenprinzip und sieht eine Wartefrist von drei Monaten und zwei Wochen im Regelfall vor. Die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung stellt der Entwurf grundsätzlich unter Strafe, ermöglicht diese aber unter bestimmten Voraussetzungen. Zudem soll die Werbung für die Hilfe zum Suizid verboten werden.“
PRESSEMITTEILUNG 18.05.2022 Stephanie Aeffner MdB