Besuch am Gedenkort für die Opfer der nationalsozialistischen Patientenmorde

Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar besuchen die Bundestagsabgeordneten Stephanie Aeffner und Corinna Rüffer den Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde“ in der Tiergartenstraße 4 in Berlin. Dort befand sich ab April 1940 die Zentrale, die den Massenmord an Patienten aus „Pflege- und Heilanstalten“ koordiniert und durchgeführt hat.

Im Gedenken an die Ermordeten erklären Stephanie Aeffner und Corinna Rüffer, Berichterstatterinnen für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Mit der Ermordung von Menschen mit Behinderung aus den „Heil- und Pflegeanstalten“ hat die systematische Massenvernichtung durch das nationalsozialistische Regime seinen Lauf genommen. Ihnen, die als Erste der menschenverachtenden NS-Ideologie zum Opfer fielen, möchten wir heute besonders gedenken.“

Stephanie Aeffner betont die Verantwortung der Gesellschaft für die Achtung der Würde aller Menschen und für die volle Garantie aller Menschenrechte: „Nichts bleibt mehr, wenn wir Leben werten, außer Kälte, Dunkelheit und Schmerz. Mit der Unterscheidung in „die“ und „wir“ wurde der Grundstein für eine Wertung gelegt, wer lebenswert ist. Was würden wir als Gesellschaft gewinnen, wenn wir unser aller Fähigkeiten und Wert gegenseitig anerkennen und uns mit Achtung begegnen!“

SPD, Grüne und FDP wollen die Opfer der „Euthanasie“-Morde“ und Zwangssterilisation offiziell als Opfer des Nationalsozialismus anerkennen. Corinna Rüffer erklärt dazu: „Dass erst 2014, fast 70 Jahre nach Kriegsende, ein eher unscheinbarer Gedenkort für die Opfer der „Euthanasie“-Morde“ eingerichtet wurde, zeigt, dass diese Ereignisse noch immer ein Schattendasein in unserer Erinnerungskultur fristen. Die NS-Verbrechen an Menschen mit Behinderungen und die Folgen müssen umfassend aufgearbeitet und im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert werden. Aus unserer historischen Verantwortung resultiert auch die Verpflichtung, heute inklusive Strukturen zu schaffen, die gegen Abwertung, Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen wirken.“

Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen gehörten zu den ersten Opfern der Nationalsozialisten. An ihnen erprobten sie den staatlich koordinierten Massenmord an Jüdinnen und Juden. Bereits ab 1934 wurden schätzungsweise 400.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen aufgrund der Rassengesetze zwangssterilisiert, viele Tausend starben an den Folgen des Eingriffs. Unter dem Decknamen „Aktion T4“ töteten die Nationalsozialisten ab 1940 planmäßig etwa 300.000 Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen.

Die Bundestagsabgeordneten Aeffner und Rüffer ergänzen: „Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass die Abwertung von und die gravierenden Menschenrechtsverletzung an Menschen mit Behinderungen nicht mit der NS-Herrschaft endeten. Bis in die 1980er Jahre haben Kinder und Jugendliche in Behindertenheimen und Psychiatrien schlimmste Grausamkeiten erlebt. Hunderte, eventuell sogar Tausende von ihnen wurden dort offenbar auch für Medikamententests missbraucht. Die Vorwürfe müssen dringend systematisch und umfassend aufgeklärt werden. Die Opfer haben ein Recht darauf, dass das Unrecht, das sie erleiden mussten, benannt, anerkannt und entschädigt wird.“

Hintergrund:

Ab 1939 ermordeten die Nationalsozialisten unter dem Decknamen „Aktion T4“ etwa 300.000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Den Weg dazu ebnete das im Januar 1934 in Kraft getretene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das die rechtliche Grundlage für die Zwangssterilisierung von etwa 400.000 Menschen bildete.