Rund 40 Interessierte kamen zum Gespräch mit der Landtagsabgeordneten Stefanie Seemann und der Bundestagskandidatin der Grünen Stephanie Aeffner auf dem Auenhof in Neulingen-Bauschlott
Die Veranstaltung diente dem Austausch zwischen Betroffenen, deren Eltern, der Verwaltung des Auenhofs und den beiden Politikerinnen. Schwerpunkt des Gesprächs waren die Pläne zur Erweiterung der Wohnflächen der Einrichtung und die damit verbundenen Herausforderungen. Mittlerweile 100 Interessierten auf der Warteliste stünden 20 neue Wohneinheiten gegenüber. Dies verdeutliche den hohen Bedarf an Wohnraum für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen im Landkreis, so Rainer Ilg. Er ist Koordinator des geplanten Wohnprojektes.
Stephanie Aeffner, die derzeit noch Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist, beantwortete über eine Stunde lang die teils sehr detaillierten Fragen der Anwesenden. „Dass die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in den einzelnen Kreisen stockt, ist mehr als ärgerlich“, so die Grüne nach dem Gespräch. Ihr sei vollkommen klar, dass es noch sehr viel zu tun gäbe, um Menschen mit Unterstützungsbedarfen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Dabei müssten ganz besonders ambulante Wohnformen, wie sie auf dem Auenhof entstehen sollen, Unterstützung von staatlicher Seite finden. Leider liege der Fehler aber im Bundesteilhabegesetz selbst, das für stationäre Angebote höhere Wohnkosten anerkenne als für ambulante, so Aeffner weiter.
Probleme mache vor allem die Refinanzierung des Projektes. Der Kreis übernehme offenbar lieber hohe Kosten für Fahrten vom und zum Auenhof, als Kosten für die Unterkunft dort. Aber auch die bestehenden Förderbedingungen sind verbesserungswürdig, so die Bewertung der betroffenen Menschen. Dabei wünschten sich viele Betroffene nichts mehr, als endlich bei den Eltern ausziehen und ein eigenständiges Leben führen zu können. Zahlreiche von ihnen waren anwesend und schilderten ihre Situation und ihre Wünsche.
Deutlich wurde bei der Gesprächsrunde, dass es bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landes- und Kreisebene oft zu Widersprüchen in der Zielsetzung kommt. Einerseits bekenne sich das Land klar dazu, dass ambulante Wohnformen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention Vorrang haben. Andererseits werde die stationäre Unterbringung finanziell im Bundesrecht deutlich bessergestellt. Hier zeigten sich laut Aeffner Herausforderungen des Föderalismus. Deshalb habe das Land in der letzten Legislaturperiode ein Förderprogramm aufgelegt, damit Wohnraum in ambulanten Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen geschaffen wird, den es bisher kaum gibt.
„Damit Menschen mit Behinderungen echte Wahlfreiheit haben, wie und wo sie leben, braucht es den entsprechenden Wohnraum“, so Aeffner. „In Baden-Württemberg ist im Koalitionsvertrag dafür schon eine Unterstützung vereinbart“ führte Seemann aus. „Und ich werde mich auf Bundesebene für entsprechende Änderungen einsetzen“ versprach Aeffner.