Zur Aufhebung der Strafvorschrift § 219a StGB

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Anlässlich der heutigen Abstimmung im Bundestag erklärt Stephanie Aeffner:

Paragraf 219a Strafgesetzbuch wird aufgehoben. Ärztinnen und Ärzte bekommen endlich Rechtssicherheit und können künftig Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne Strafanzeigen oder Strafverfolgung fürchten zu müssen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die fundierte fachliche Informationen suchen, deutlich verbessert. Die Streichung des 219a ist somit auch ein wichtiger Schritt für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen. Darauf haben viele gewartet. Wir Grüne haben uns dafür seit Jahren vehement eingesetzt.

Der Paragraf wirkte stigmatisierend und war für Ärztinnen und Ärzte und für ungewollt Schwangere belastend. Als Ampelregierung haben wir eine schnelle Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch versprochen. Jetzt ist endlich Schluss mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten. Ihre Arbeit und die der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen haben gesellschaftliche Anerkennung verdient. Sie sind wichtige Elemente guter Gesundheitsversorgung für Frauen. Es ist Zeit für eine entsprechende Gesellschaftspolitik, die wir als Ampel umsetzen.

Als nächsten Schritt müssen wir uns dringend der unzureichenden medizinischen Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zuwenden. Es gibt es immer weniger Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche durchführen. Die Koalition wird in diesem Jahr die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzen. Wir wollen Möglichkeiten prüfen, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.

PRESSEMITTEILUNG 24.06.2022 Stephanie Aeffner MdB