Bundesarbeitsminister Heil habe ich im Plenum des Bundestages eine Frage zur Kindergrundsicherung gestellt. Konkret ging es mir um den Stand der Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums, für das sein Ministerium federführend ist. Seine Antwort war klar: Die Bundesregierung ist entschlossen, in dieser Legislaturperiode eine #Kindergrundsicherung einzuführen, die den Namen auch verdient. Ich danke für diese klare Ansage und freue mich auf den bald startenden parlamentarischen Prozess.
Meine Frage an Arbeitsminister Heil:
Sehr geehrter Herr Minister, verschiedene Studien weisen darauf hin, dass gerade ärmere bzw. einkommensschwächere Familien im Moment am stärksten von der Inflation betroffen sind. In welchen Regelsatzabteilungen sehen Sie denn den größten Nachbesserungsbedarf, um die existenzsichernden Leistungen für Kinder sicherzustellen?
Antwort von Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales:
Frau Kollegin Aeffner, zum einen bin ich froh, dass der Bundestag das Bürgergeld, glaube ich, mit sehr, sehr breiter Mehrheit eingeführt und dabei auch Veränderungen in der Regelsatzberechnung für Menschen in der Grundsicherung – dem Bürgergeld – vorgenommen hat.
Das betrifft auch die Kinderregelsätze. Wir haben dafür gesorgt, dass die Anpassung der Regelsätze jetzt und in Zukunft der Inflationsentwicklung eben nicht mehr so stark hinterherläuft.
Alles andere werden wir in Bezug auf die Kindergrundsicherung zwischen dem federführenden Ressort, dem betroffenen Finanzministerium und dem BMAS zu klären haben, um dann einen Vorschlag für das Kabinett zu machen. Da brauchen wir noch ein bisschen Geduld, aber nicht mehr viel.
Um es klar zu sagen: Wir sind entschlossen, eine Kindergrundsicherung in dieser Legislaturperiode einzuführen, die den Namen auch verdient. Das ist eine längst überfällige Reform, wie vorhin beschrieben, weil wir Kinderarmut und Armutsgefährdung in dieser Gesellschaft entgegenwirken müssen und das in einem reichen Land auch nicht zulassen dürfen.