Einwegkunststofffonds: Wichtiger Erfolg im Kampf gegen die Plastikflut

Viel zu oft werden Einwegkunststoffprodukte wie Tüten, Getränkebecher und Zigarettenstummel unsachgemäß in die Umwelt entsorgt. Die Folge: Enorme Mengen an Plastik landen in Wäldern, Parks und Gewässern.

Von nun an werden Kommunen mit der Plastikflut nicht mehr allein gelassen. Der Einwegkunststofffonds macht es möglich, dass diejenigen, die Einwegplastik in Umlauf bringen, sich endlich an den Kosten zur Entsorgung beteiligen.

Wir korrigieren ein Marktversagen, tragen zu einem besseren Schutz der Umwelt bei und entlasten die Kommunen in Deutschland mit über 400 Millionen Euro pro Jahr.

Durch die Verabschiedung des Einwegkunststofffondsgesetzes gehen wir einen weiteren Schritt im Kampf gegen die Plastikflut. Das Gesetz ist der letzte Schritt bei der Umsetzung der  EU-Einwegkunststoffrichtlinie. Kern des Gesetzes ist es, die Hersteller von Einwegplastikprodukten an den Kosten für die Beseitigung von Plastikmüll im öffentlichen Raum zu beteiligen. Das Prinzip ist einfach: Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten wie etwa Luftballons, Getränkebechern und To-Go-Verpackungen zahlen in einen Fonds ein, aus dem die Kommunen eine Erstattung für ihre Reinigungskosten und Sensibilisierungsmaßnahmen erhalten. So werden Steuerzahler*innen entlastet und die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden verbessert. Denn von weniger Plastikmüll in Parks, Wäldern und Gewässern profitieren wir alle.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns als grüne Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, das Gesetz noch besser zu machen. Die europäische Richtlinie bezieht sich auf Einwegkunststoffprodukte. Allerdings sehen wir bereits jetzt Ausweichbewegungen auf andere Einwegartikel, die nicht per se ökologisch nachhaltiger sind. Dazu gehören zum Beispiel Einwegverpackungen aus Papier. Daher haben wir durchgesetzt, dass die Evaluierung des Gesetzes früher als geplant stattfindet und explizit eine Erweiterung der Produktpalette ermöglicht. Außerdem werden ab 2027 auch Feuerwerkskörper mit Plastikanteil vom Gesetz erfasst.