Was ändert sich mit der Kindergrundsicherung?

Anfang der Woche präsentierte Familienministerin Lisa Paus die Einigung zur neuen Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung macht aus vielen Unterstützungsleistungen für Familien eine Leistung, die zentral über den Familienservice (ehemals Familienkasse) ausgezahlt wird. Sie besteht aus zwei Bestandteilen:

  1. dem Garantiebetrag, der für alle gleich ist und das heutige Kindergeld ersetzt. Dieser wird künftig automatisch an die Inflation angepasst.
  2. dem einkommensabhängigen Zusatzbetrag, der nach Alter gestaffelt ist.

Doch was ändert sich genau?

Ausweitung der Leistungen:

Viele Familienpolitischen Leistungen kommen aktuell nicht bei den Familien an. Der Kinderzuschlag etwa wird aktuell nur von 30 Prozent der Leistungsberechtigten in Anspruch genommen. Dagegen führen wir den Kindergrundsicherungscheck ein: Frisch gebackene Eltern melden einfach ihr Kind an und geben ihr Einverständnis, dass Daten abgeglichen werden dürfen. Dann erhält ihr Kind automatisch den Kindergarantiebetrag (jetziges Kindergeld) und je nachdem, was die Eltern verdienen, dazu den Kinderzusatzbetrag. Aus der Holschuld der Eltern wird damit eine Bringschuld des Staates.

Neuberechnung des Existenzminimums:

Mit der Kindergrundsicherung wird auch das „soziokulturelle Existenzminimum“ für Kinder und Jugendliche neu berechnet, um die Regelsätze an die aktuelle Lebenswirklichkeit der Kinder anzupassen.

Dadurch sind ab 2025 durch Grund- und Zusatzbetrag Leistungen in ungefährer Höhe von bis zu 530 Euro (0-5 Jahre), 555 Euro (6-13 Jahre) bzw. 636 Euro (14-17 Jahre) möglich.

Verbesserung für Alleinerziehende:

Alleinerziehende sind überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Deshalb beinhaltet die Kindergrundsicherung eine verbesserte Anrechnung von Unterhaltsleistungen. Zukünftig werden diese nur noch zu 45 Prozent angerechnet statt wie bisher zu 100 Prozent.

Damit können zukünftig 55 Prozent zusätzlich zur Kindergrundsicherung behalten werden. Das verbessert die Situation von alleinerziehenden Elternteilen deutlich.

Verbesserungen durch Bürgergeld:

Beim neuen Bürgergeld wurde eine verbesserte Anpassung an die Inflation eingeführt, Dank diesen steigt der Regelsatz ab 2024 um zwölf Prozent von 506 auf 563 Euro. Damit steigen auch die Regelsätze für Kinder und Jugendliche.

Kinder bis fünf Jahre erhalten künftig 357 Euro (39 Euro mehr), Kinder von sechs bis 13 Jahre 390 Euro (42 Euro mehr) und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren 471 Euro (51 Euro mehr). Diese Anpassungen werden auch im Zusatzbetrag in der Kindergrundsicherung übernommen

Arbeiten lohnt sich weiterhin:

Wieder wird behauptet, mit der neuen Kindergrundsicherung würde sich Arbeit nicht mehr lohnen. Diese Debatte läuft bereits seit Jahrzehnten, sobald über die Verbesserung von Sozialleistungen diskutiert wird. Das ist damals wie heute nachweislich falsch: Die derzeitigen Regelungen im Bürgergeld und Kinderzuschlag hinsichtlich Erwerbstätigenfreibeträgen und Einkommensanrechnung werden übernommen. Bei Eltern, die ihren eigenen Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen decken können, wird die Einkommensanrechnung auf den Zusatzbetrag nur noch 45 Prozent betragen. Damit gilt auch weiterhin: Jemand der arbeitet, hat immer mehr auf dem Konto als jemand, der nicht arbeitet.

Wie geht es jetzt weiter?

Die nächsten Schritte sind:

  • Beschluss des Kabinetts über den Gesetzentwurf.
  • Dieser wird dann in einer ersten Lesung ins Parlament eingebracht. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren in den Ausschüssen.
  • Nach Anhörungen von Verbänden und den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse muss das Parlament über den finalen Entwurf abstimmen.
  • Nachdem dieser angenommen wurde, muss auch der Bundesrat dem Entwurf zustimmen.
  • Wenn das Gesetz angenommen wurde, können die ausführenden Behörden anfangen, sich auf das neue System vorzubereiten, damit die Kindergrundsicherung ab 2025 ausgezahlt werden kann.