Gespräch mit Jobcenter und bei Caritas

Herr Schölch, Frau Aeffner und Herr Oeder im Gespräch
Hartmut Schölch, Stephanie Aeffner, Achim Oeder

Ein Jahr nach der Bürgergeldreform wollte ich wissen, wie es in der Praxis aussieht. Deshalb habe ich mich mit dem Leiter des Jobcenters Enzkreis Hartmut Schölch und seinem Stellvertreter Achim Oeder getroffen, um mir aus dem Alltag der Jobcenter berichten zu lassen.

Die Umstellung der Regelsätze zum 01.01.2023 lief reibungslos. Die viel größere Umstellung kam zum 01.07.2023 als der zweite Teil des Gesetzes in Kraft trat. Der wesentliche Unterschied ist der Kooperationsplan, der die alte, unbürokratische Eingliederungsvereinbarung abgelöst hat. Um diese gab es zuvor oft Auseinandersetzungen, die z.T. auch vor Gericht landeten.

Jetzt legen Jobcenter (JC) und Arbeitssuchende gemeinsam fest, welche Schritte für eine Integration in den Arbeitsmarkt erforderlich sind. Die Mitarbeitenden der JC wurden dazu intensiv geschult.

Es freute mich zu hören, dass auch das JC des Enzkreises durch den Wandel von der Eingliederungsvereinbarung hin zum Kooperationsplan viele positive Veränderungen wahrnimmt. Die Streitfälle sind deutlich zurückgegangen.

Weitere Themen unseres Gespräches waren die Arbeitsförderung von unter 25-Jährigen, die Kindergrundsicherung und die Frage, wie unser Sozialsystem besser verständlich für die Bürger*innen und weniger komplex für die Verwaltung werden kann.

Gespräch bei Caritas

Bei einem Gespräch der Caritas Pforzheim mit Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderung, und MdB-KollegInnen sowie Betroffenen, Eltern- und Kommunalvertreter*innen über das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ausgetauscht.

Menschen mit Behinderung müssen ihren Alltag genauso selbstbestimmt gestalten können, wie Menschen ohne Behinderung!

Was ist das Ziel des BTHG?

Früher hat sich die Unterstützung der Menschen mit Behinderungen an ihrem Lebensort orientiert. In Einrichtungen gab es Assistenz meist nur für Gruppen. Das soll sich ändern und die Leistung nach dem individuellen Bedarf der Menschen ausgerichtet werden. Denn Selbstbestimmung darf nicht vom Wohnort abhängen. Menschen mit Behinderungen müssen, egal wo sie leben, die Unterstützung bekommen, die sie für eine gleichberechtigte Teilhabe benötigen.

Es wäre wichtig, dass alle sich den Kompromissen verpflichtet fühlen, die wir im Land in einem Beteiligungsprozess mit Politik, aber v.a. mit Leistungserbringern, Leistungsträgern und der Interessensvertretung der Menschen mit Behinderungen, erarbeitet haben.

Die im Gespräch vielfach angesprochene überbordende Bürokratie entsteht in meinen Augen u.a. dadurch, dass in den Stadt- und Landkreisen noch zusätzlich andere Regelungen getroffen werden. Wir sind in Bund und Land natürlich bereit an Stellen, nachträgliche Anpassungen an den Stellen vorzunehmen, wo sie gebraucht werden. Es gibt verschiedene Gremien auf Landesebene, in denen weiter an der Umsetzung gearbeitet wird. Für Menschen mit Behinderungen gibt es spezialisierte Beratungsstellen (EUTB). Und natürlich bin auch ich als Politikerin immer froh, wenn ich Rückmeldungen aus der Praxis bekomme.

Ich danke allen Beteiligten für den Austausch! Ganz besonders den Betroffenen für ihre Offenheit, ihre Geschichte mit uns zu teilen!