Bundestag beschließt deutliche Verbesserungen beim BAföG

Zu der heute im Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung des BAföG erklärt Stephanie Aeffner, grüne Bundestagsabgeordnete für Pforzheim und den Enzkreis:

Auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit ist das BAföG eines der wichtigsten Instrumente. Damit BAföG diesem Anspruch wieder gerecht wird, hat die Koalition eine weitere Reform mit wichtigen Verbesserungen auf den Weg gebracht. Die 29. Gesetzesänderung im BAföG stellt den dritten Schritt eines grundlegenden Reformpakets in dieser Wahlperiode dar. Diese groß angelegte Reform war dringend notwendig geworden, da durch jahrelangen Stillstand das BAföG längst nicht mehr der Studien- und der Lebensrealität der Studierenden entsprach. Die Verbesserungen im BAföG werden noch zu diesem Wintersemester und Schuljahresstart in Kraft treten, wovon viele Studierende und Schülerinnen und Schüler unmittelbar profitieren werden.

Besonders wichtig in dieser Novelle ist die Einführung der Studienstarthilfe, die von Bündnis 90/Die Grünen entwickelt wurde. Junge Menschen, die Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind oder deren Eltern ein besonders geringes Einkommen haben, werden zum Studienstart einen einmaligen Zuschuss von 1000 Euro erhalten. Das soll den Start ins Studium erleichtern und erste größere Kosten wie z.B. den Umzug, Semesterbeitrag und Mietkaution abfedern. Damit schaffen wir aktiv Bildungszugänge für alle und nehmen die finanziellen Sorgen schon vor dem Studium. Denn die Entscheidung für ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

Insgesamt haben wir uns als Grüne vor allem für sozialen Ausgleich in der 29. BAföG-Reform eingesetzt: Wir heben die Freibeträge für Eltern-Einkommen nochmals um über fünf Prozent an, insgesamt sind sie damit seit 2021 um 27 Prozent gestiegen. Dadurch erhalten heute deutlich mehr junge Menschen Zugang zum BAföG. Klar ist: Die letzten Jahre waren von Inflation und weiter steigenden Mieten geprägt. Das gehen wir an: Wir heben die Grundfördersätze nochmal um fünf Prozent an (insgesamt um 11,2 Prozent mehr als 2021) und die Wohnpauschale um erneut 5,5 Prozent (insgesamt ca. +17 Prozent seit 2021).

BAföG muss der Studienrealität angepasst werden, ansonsten bleiben zahlreiche Studierende auf der Strecke.  So schaffen schon heute nur ein Drittel der Studierenden ihren Abschluss in der Regelstudienzeit. Ein weiterer Erfolg ist deshalb die Einführung eines neuen „Flexisemesters“, womit Studierende ein Semester länger als die Regelstudienzeit gefördert werden können. Ebenso schaffen wir mehr Möglichkeit für einen Studienfachwechsel.

Mit der 29. BAföG-Reform und allen Reformen seit 2021 leisten wir einen wesentlichen Beitrag, um BAföG als essenzielles Instrument der Bildungsgerechtigkeit zu stärken und Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen.