Wir machen Balkonsolar noch einfacher, ganz besonders für Mieter*innen. Schon mit dem Solarpaket I dürfen Balkonsolaranlagen größer sein, müssen nur noch beim Marktstammdatenregister registriert werden und können auch ohne moderne Stromzähler angeschlossen werden. Jetzt sorgen wir dafür, dass Balkonsolar künftig als sogenannte privilegierte Maßnahme gilt, und Mieter*innen gegenüber Vermieter*innen endlich einen Rechtsanspruch bekommen, dass sie ihr Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen dürfen. Für viele Mieter*innen ermöglicht das, bei der Stromrechnung jeden Monat Kosten zu sparen und ganz praktisch etwas für den Klimaschutz zu tun. Eine Überarbeitung des Technischen Regelwerks für Steckersolaranlagen durch den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) steht nun noch aus, ist aber bereits angekündigt.
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