In anderen Ländern wie z.B. Polen haben wir gesehen, was passiert, wenn Anti-Demokrat*innen Macht bekommen. Sie greifen sehr schnell die Verfassungsgerichte an, die eigentlich unsere Demokratie schützen sollen. Viele bewährte Regelungen zu unserem Verfassungsgericht stehen in einem einfachen Gesetz und können so auch mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die kommen jetzt ins Grundgesetz und sind damit besonders geschützt. Wir hätten uns auch eine vollständige Regelung des Wahlverfahrens für die Richter*innen im Grundgesetz gewünscht. Das konnte mit CDU/ CSU nicht geeint werden. Dennoch ist die Einigung ein großer Erfolg.
Mehr dazu in den Infos der Bundestagsfraktion: Wir stärken die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts