„Die Koalitionsfraktionen haben das Inkrafttreten der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Finanzinstitutionen nach hinten geschoben, damit Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften zumindest noch ein weiteres Jahr Zeit haben, um gezielt potentielle Fälle schwerer Steuerhinterziehung z.B. Cum-Cum zu identifizieren, bevor die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen auch für Finanzinstitutionen in Kraft tritt.
Wir bitten das Bundesministerium der Finanzen die Ermittlungsarbeit gezielt zu unterstützen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt von seiner Rechts- und Fachaufsicht über das Bundeszentralamt für Steuern Gebrauch zu machen, um die ihm unterstellten Bundesbetriebsprüfer und Länderfinanzbehörden anzuweisen, Finanzunternehmen im Hinblick auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Fälle für die Jahre 2014 – 2017 mit höchster Priorität zu prüfen.“
Katharina Beck, Stephanie Aeffner, Maik Außendorf, Lisa Badum, Harald Ebner, Emilia Fester, Dr. Armin Grau, Sabine Grützmacher, Bernhard Herrmann, Bruno Hönel, Ottmar Wilhelm von Holtz, Dr. Kirsten Kappert Gonther, Jürgen Kretz, Anja Liebert, Helge Limburg, Swantje Henrike Michaelsen, Sascha Müller, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Ingrid Nestle, Karoline Otte, Dr. Paula Piechotta, Stefan Schmidt, Dr. Till Steffen und Beate Walter-Rosenheimer
Persönliche Erklärung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz), BT-Drs. 20/11306