Zur morgigen Abstimmung über die Gesetzesgrundlage einer Bezahlkarte für Geflüchtete erklärt Stephanie Aeffner, Berichterstatterin für Sozialpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Wir haben jetzt gesetzlich klar verankert, dass das Existenzminimum und die Teilhabe von Menschen garantiert sein müssen. Nicht alles lässt sich mit Karte bezahlen. Es ist gut, dass wir im Asylbewerberleistungsgesetz klarstellen, dass Leistungen auch als Bargeld verfügbar sein müssen, wenn die Bedarfe nicht über die Bezahlkarte gedeckt werden können. Bargeld ist zum Beispiel für den Einkauf von Kleidung auf dem Flohmarkt oder als Taschengeld für den Schulausflug notwendig.
Für den Abschluss von z. B. Stromverträgen sind Abbuchungen von einem Konto unerlässlich. Auch das muss möglich sein, damit Geflüchtete ihre Bedarfe tatsächlich decken können. Diese Aspekte waren im Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht enthalten. Damit schaffen wir Klarheit für die Kommunen, aber auch für mögliche Gerichtsverfahren, wenn ein AfD-Landrat wie im Bundestag angekündigt Geflüchtete mit „Brot, Wasser und Seife“ drangsalieren will.
Die genaue Ausgestaltung und Entscheidung über die Einführung einer Bezahlkarte obliegt den Ländern und Kommunen. Belit Onay, grüner Oberbürgermeister von Hannover, war Vorreiter. Dort kann der gesamte Betrag abgehoben werden. So werden Teilhabe und Integration in Arbeit und Gesellschaft besonders gut ermöglicht. Gleichzeitig wird die Kommune wirklich von Bürokratie entlastet. Dass Geflüchtete Wege in Arbeit finden, um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, nützt nicht nur ihnen, es hilft unserer gesamten Volkswirtschaft.
HINTERGRUND: Die Änderungen der Koalitionsfraktionen am Asylbewerberleistungsgesetz hinsichtlich der Bezahlkarte werden im Rahmen des „Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)“ am Freitag, den 12. April 2024 im Bundestag abgestimmt. Die Debatte beginnt um 9 Uhr. Die Änderungen sind der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses zu entnehmen (BT-Drucksache 20/11006, Art. 15, S. 79 ff.)