Rückblick Berlinwochen Oktober 2024

Interessante Gespräche hatte ich beim Treffen mit der THW-Bundesvereinigung e. V. und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THW leistet seit Jahrzehnten einen unabdingbar wichtigen Beitrag zur Notfallversorgung unseres Landes. Ob in Hochwasserlagen, oder sonstigen Notsituationen: Auf die fleißigen haupt- und ehrenamtlichen Helfer*innen des THW können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen. Damit das so bleibt, müssen sie jedoch auch in Zukunft ausreichend finanziert werden. Außerdem müssen wir sie so gut es geht bei der Gewinnung von neuem Personal unterstützen.

Im Plenum wurde ein Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung diskutiert. Ziel ist es, die Patientenversorgung effektiver zu gestalten, indem die verschiedenen Versorgungsbereiche wie Notaufnahmen, Rettungsdienste und der vertragsärztliche Notdienst besser vernetzt werden. Künftig sollen Akutfälle von Akutleitstellen unter der Rufnummer 116117 vermittelt werden, um eine effizientere Steuerung zu gewährleisten.

Zudem werden flächendeckend Notfallzentren eingerichtet, die rund um die Uhr eine zentrale Anlaufstelle für die medizinische Erstversorgung bieten. Die digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 soll die Übermittlung von Patientendaten erleichtern und die Notfallversorgung insgesamt verbessern.  Im Notfall gut versorgt

Außerdem befassten wir uns mit einer Absicherung des Bundesverfassungsgerichts. Dabei sollen wesentliche Strukturmerkmale des BVerfG im Grundgesetz festgeschrieben werden, um das Gericht besser vor politischer Einflussnahme zu schützen und die Blockade bei der Wahl neuer Richter erschweren.

Wie wichtig die Absicherung von Verfassungsgerichten ist, haben wir erst kürzlich im Thüringer Landtag gesehen. Hätte Thüringen kein funktionierendes Verfassungsgericht gehabt, hätte sich der Landtag nicht konstituieren können. Das Drama hätten wir uns aber auch sparen können, wenn die CDU dort auf unsere Warnungen von Anfang des Jahres gehört hätte.  Wir stärken die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts

Mit der Verabschiedung des Kita-Qualitätsgesetzes verbessern wird endlich die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung bundesweit. Damit ermöglichen wir allen Kindern einen gleichwertigen Zugang zu diesen Angeboten. Der bereits angestoßene Prozess zur Angleichung der Qualitätsstandards zwischen den Ländern wird weitergeführt. Wichtige Handlungsfelder sind die Verbesserung der Betreuungsrelation, die sprachliche Förderung sowie ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot. Zudem stellen Änderungen im Finanzausgleichsgesetz sicher, dass die Kosten der Länder für Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung durch eine Umverteilung der Umsatzsteuer besser abgedeckt werden. Für bessere Kitas

Wir haben das parlamentarische Verfahren zum Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) gestartet. Damit soll der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch gestärkt werden. Geplant ist die Einrichtung einer*s vom Parlament gewählten unabhängigen Bundesbeauftragten sowie eines Betroffenenrats und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission. Diese sollen der Neuregelung entsprechend künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann. Verbesserungen im Kinderschutz

Nach einer hitzigen Diskussion wurde im Oktober auch endlich die Krankenhausreform verabschiedet. Damit beseitigen wir Fehlversorgungen, bauen ambulante Behandlungen aus und befreien die Krankenhäuser falschen wirtschaftlichen Anreizen. Wir Grüne hätten uns diese Reform schon deutlich früher gewünscht, jetzt haben Inflation und tarifbedingte Kostensteigerungen bereits viele Kliniken finanziell, personell und konzeptionell in die Krise getrieben. Mit der nun beschlossenen Reform stellen wir aber einen Schirm auf für die Zukunft der Krankenhäuser. Krankenhausreform stärkt Versorgungsqualität

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 haben wir Änderungen vor allem bei der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets, bei Rahmenbedingungen für Stromspeicher und bei der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht beschlossen. Damit machen wir unser Steuersystem ein Stück einfacher und gerechter!

Der parlamentarische Abend bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) bot Gelegenheit zum Austausch mit Mitarbeitenden und Vorständen der BA sowie mit den zuständigen Kolleg*innen aus dem Bundestag über aktuelle Themen des Arbeitsmarkts