Erste Rede im Bundestag

Meine erste Rede im Bundestag am 13. Januar 2022 im Rahmen der Debatte zur Politik der Bundesregierung im Bereich Arbeit und Soziales.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Behindertenpolitik ist Menschenrechtspolitik. Wie notwendig genau dieses Verständnis ist, hat sich in der Pandemiepolitik noch einmal deutlich gezeigt. Die Risikogruppen sollten vorrangig geschützt werden. Trotzdem waren gerade sie die besonders Leidtragenden in den letzten zwei Jahren.

Viele Unterstützungsangebote sind weggefallen, Schutzausrüstungen für Menschen in ambulanten Settings waren Mangelware, es kam zu dramatischer sozialer Isolation von alten Menschen und Menschen mit Behinderung. Trotzdem gab es bei ihnen die meisten Todesfälle.

Die Dramatik gipfelte aber darin, dass genau diejenigen, die am gefährdetsten sind und die gleichzeitig am härtesten für ihren Schutz kämpfen mussten, sich im Falle einer sogenannten Triage Sorgen machen müssen, keine lebensrettenden Maßnahmen zu erhalten. Die grüne Bundestagsfraktion hatte schon in der letzten Wahlperiode eine Anhörung dazu im Gesundheitsausschuss initiiert. Regelungen hat die alte Bundesregierung nicht getroffen. Deshalb war es so wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht im Dezember geurteilt hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Wir müssen unverzüglich eine gesetzliche Regelung finden, die ausschließt, dass Menschen mit Behinderung im Fall einer Triage benachteiligt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Ich bin froh, dass Justizminister Buschmann daran arbeitet.

Für den Aufbruch zur Garantie der vollen Grund- und Menschenrechte für Menschen mit Behinderung haben wir uns drei zentrale Bereiche vorgenommen: Barrierefreiheit, Teilhabe am Arbeitsleben und eine inklusive Gesundheitsversorgung.

Unser aller Leben findet größtenteils in der bereits fertiggebauten Umwelt statt, und hier wirken Barrieren auch am hartnäckigsten. Deshalb verpflichten wir die Privatwirtschaft zum Abbau von Barrieren. Mit entsprechenden Förderprogrammen verhindern wir eine Überlastung von Kleinstunternehmen. Nahverkehrspläne können immer noch Ausnahmen bei der Pflicht zur Herstellung von Barrierefreiheit definieren. Das beenden wir zum Jahr 2026.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Die Menschen sollen so lange und so inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben können. Auf die vierte Stufe der Ausgleichsabgabe hat Frau Kollegin Schmidt schon hingewiesen.

Gleichzeitig gibt es eine scharfe Diskussion: Während die einen Werkstätten für Menschen mit Behinderung für einen Teil des inklusiven Arbeitsmarktes halten, sehen die anderen in ihnen einen Teil des Problems, weshalb sie deren komplette Abschaffung fordern. Der richtige Ort für die Debatte darüber, die alle Menschen mitnimmt, ist eine Enquete-Kommission zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit den Schwerpunkten „Teilhabe am Arbeitsleben“, „Bildung“ und „Gesundheitsversorgung“. Hierfür werden wir auf alle demokratischen Parteien zugehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Für den gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung gibt es noch einiges zu tun. Wie lebensnotwendig Assistenz im Krankenhaus ist, hat die Pandemie drastisch unterstrichen. Hier müssen wir Lücken schließen. In der Aus- und Fortbildung des medizinischen Personals müssen wir den Fokus viel stärker auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung richten. Gerade Familien mit schwerst mehrfach behinderten Kindern waren extrem belastet. Sie gehören endlich in den Fokus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN)

Wir werden bis zum Ende des Jahres einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vorlegen. Ich freue mich darauf, dass wir all diese Dinge jetzt gemeinsam angehen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)