Zu den Gesetzesvorhaben zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien, die heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurden, erklärt Stephanie Aeffner, grüne Bundestagsabgeordnete für Pforzheim und den Enzkreis:
„Mehr Erneuerbare und mehr Energieeffizienz sind die Schlüssel, um unsere Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu überwinden und eine sichere und saubere Energieversorgung zu gewährleisten. Klimaminister Robert Habeck hat dafür heute ein umfassendes Gesetzespaket ins Kabinett eingebracht, das dort beschlossen wurde. Das schafft die Grundlage, um den Erneuerbaren-Ausbau erheblich zu beschleunigen und für Unternehmen und Bürger*innen einfacher und verlässlicher zu machen.
Das Kernstück der Vorhaben ist die umfassendste Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der vergangenen 20 Jahre. Es umfasst höhere Ausbaumengen und bessere Finanzierungsoptionen für Wind- und Solarenergie. Das EEG schafft mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen und Kommunen. Das ist essentiell, denn wir wollen bis 2030 einen Erneuerbaren-Anteil von 80 Prozent im Stromsektor erreichen. Dafür braucht es zum Beispiel eine Vervierfachung der Leistung bei Solaranlagen.
Erneuerbaren-Ausbau, Natur- und Artenschutz und Landwirtschaft stehen sich dafür nicht mehr im Weg, sondern werden künftig Partner sein. Das ist möglich, weil die grün-geführten Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft am gleichen Strang ziehen. Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien und weg von Kohle, Öl und Gas ist nicht nur aus Klimaschutzgründen dringender denn je. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt uns vor Augen, dass die Beschleunigung der Energiewende auch eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit ist.
Die Kabinettsbeschlüsse weisen den richtigen Weg für mehr Klimaschutz und mehr Energiesouveränität. Nun gilt es, das Tempo hoch zu halten und diese historische Novelle noch bis zum Sommer im Bundestag zu verabschieden. Dann ist es an den Ländern, den rechtlichen Rahmen zu nutzen und die vorhandenen Potenziale für die Energiewende auszuschöpfen.“
Hintergrund
Das heute vorgestellte Osterpaket besteht im Kern aus drei Gesetzesvorhaben: Novellierung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG), Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Wind- SeeG) sowie Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) Die EEG-Novelle zielt auf die deutliche Beschleunigung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus. Erneuerbare sollen bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent an der Stromversorgung haben. Dementsprechend werden die Ausbauziele und Ausschreibemengen für die Erneuerbaren stark erhöht. Im EEG wird der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Es soll für Bürgerenergiegemeinschaften einfacher werden, Wind- und Solaranlagen zu bauen und profitabel zu bewirtschaften. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen soll so ausgeweitet werden, dass Windenergie- und Solaranlagen den Gemeindekassen nachhaltige Erträge bringen.
Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) Das Wind-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) regelt Nutzung und Ausbau der Windenergie auf See unter Berücksichtigung des Naturschutzes, der Schifffahrt sowie der Anbindung an das Leitungsnetz. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Ausbauziele auf 30 Gigawatt bis 2030 sowie neue Regelungen für den Rückbau und das Repowering von Anlagen. Vorgesehen sind auch neue Regelungen zu Wasserstoff-Pipelines. Offshore-Windanlagen können über viele Stunden im Jahr konstant Strom erzeugen und sind gut geeignet für die Produktion von grünem Wasserstoff direkt an der Küste.
Novelle Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Die Novelle betrifft unter anderem Regelungen zur Planung und zum Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze. Ein Thema sind auch Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung. Das steht im Zusammenhang mit dem unangekündigten Lieferstopp von Energiediscountern in den letzten Monaten. Die Novelle sieht vor, dass Energielieferanten einen Lieferstopp mindestens drei Monate im Voraus bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen und betroffene Kund*innen zu informieren sind. Die Bundesnetzagentur erhält zudem zusätzliche Aufsichtsbefugnisse gegenüber Energielieferanten.
PRESSEMITTEILUNG 06.04.2022 Stephanie Aeffner MdB