Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf für die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Er baut Hürden für die kommunale Verkehrswende ab. Damit legen wir die Basis dafür, dass künftig Fußverkehr, Radverkehr und der ÖPNV in den Kommunen gefördert werden können.
Auch die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geht in die richtige Richtung und baut Hürden für Zebrastreifen, Radwege, Bussonderspuren etc. ab. Allerdings bleibt die Regelung für Tempo 30 unbefriedigend. Wir Grüne setzen uns weiter dafür ein, dass die Kommunen unbürokratisch Tempo 30 überall dort anordnen können, wo sie es für sinnvoll halten.
Im parlamentarischen Verfahren zur StVG wollen wir Grüne dafür sorgen, dass die Kommunen wirklich die im Koalitionsvertrag versprochenen Entscheidungsspielräume bekommen. Gleichzeitig spielen die Länder eine wesentliche Rolle, weil das StVG zustimmungspflichtig ist und die StVO im Bundesrat beschlossen wird.