30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz

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„Es erfüllt mich mit tiefer Sorge, dass 30 Jahre nach Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetz noch immer menschenfeindliche Diskussionen über Geflüchtete geführt werden.

Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde bereits mehrfach vom Bundesverfassungsgericht gerügt und der Gesetzgeber zu Änderungen aufgefordert. Erst vor einem Jahr wurden niedrigere Leistungen für alleinstehende Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften für verfassungswidrig erklärt (1 BvL 3/21). 2012 stellte das oberste Gericht fest: „Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren (1 BvL 10/10).“  Dass dieser Grundsatz immer häufiger in Frage gestellt wird, bestürzt mich zutiefst.

Die aktuellen Diskussionen um Sachleistungen und Leistungskürzungen bewirken vor allem eines: Sie schüren Ressentiments gegenüber Geflüchteten. In der Umsetzung bringen sie keine Erleichterungen. Die Umstellung auf Sachleistungen ist rechtlich schon jetzt möglich, aber wird aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes wenig genutzt. Leistungskürzungen oder Sachleistungen werden sicher kaum jemanden von der Flucht abhalten. Menschen kommen vor allem wegen der Achtung der Menschenrechte, Rechtssicherheit sowie der Aussicht auf ein faires Asylverfahren nach Deutschland, nicht wegen des Sozialleistungsniveaus.

Statt das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum in Frage zu stellen, sollten wir tatsächliche Verbesserungen auf den Weg bringen. Unsere Wirtschaft braucht dringend Arbeitskräfte, daher müssen Arbeitsverbote für Geflüchtete fallen. Zudem brauchen die Kommunen mehr finanzielle Unterstützung, hier sollten wir anpacken.“

PRESSEMITTEILUNG Stephanie Aeffner