PRESSEMITTEILUNG Stephanie Aeffner 18.01.2024
Heute und morgen wird im Deutschen Bundestag über das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts und das Rückführungsverbesserungsgesetz abgestimmt. Dazu erklärt die grüne Bundestagsabgeordnete Stephanie Aeffner:
„Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz bringen wir Deutschland auf den Stand eines modernen Einwanderungslandes und ziehen im internationalen Vergleich endlich nach. Menschen, die sich in unsere Gesellschaft einbringen und hier dauerhaft leben, haben einen Anspruch darauf, mitzubestimmen und zu wählen. Dafür verkürzen wir die Frist zur Einbürgerung auf fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf drei Jahre. Wir erkennen Mehrstaatigkeit an und wertschätzen damit Vielfalt als Lebensrealität vieler Menschen in einer zunehmend globalisierten und mobilen Welt. Deutschland wird dadurch auch attraktiver für dringend notwendige Arbeitskräfte aus dem Ausland.
Auch die Reform der gesetzlichen Regelungen zu Rückführungen wird abgeschlossen. Für uns Grüne liegt bei ausreisepflichtigen Menschen der Fokus vor allem auf der freiwilligen Ausreise. Wenn Rückführungen notwendig sind, müssen sie rechtsstaatlich durchgeführt werden. Mit der verpflichtenden Beiordnung eines fachkundigen Rechtsbeistands bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sichern wir die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren und helfen den betroffenen Personen ganz konkret. Wir stellen klar, dass Seenotrettung nicht kriminell ist, sondern eine völkerrechtliche Pflicht.
Was den Betroffenen und den Kommunen tatsächlich hilft, ist, den Menschen Chancen zu bieten und echte Perspektiven für sie zu schaffen. Genau das gehen wir an: Wir reduzieren die unnötige Bürokratie, indem Aufenthaltstitel länger gelten. Wir sorgen dafür, dass Geflüchtete und Geduldete zukünftig schneller arbeiten dürfen. Und wir verbessern die Beschäftigungsduldung, das hilft sowohl unserer Wirtschaft als auch unseren Kommunen.
Teil des Gesetzespakets ist die Verlängerung des Bezugs von Asylbewerberleistungen von 18 auf 36 Monate. Wie das Rückführungsverbesserungsgesetz basiert auch diese Regelung auf einem einstimmigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist diese Regelung fragwürdig. Vor allem die eingeschränkten Gesundheitsleistungen werden die Lebenssituation der Betroffenen verschlechtern und langfristig gesehen mehr Kosten verursachen als einsparen, wie Studien belegen. Auch die Teilhabechancen von Kindern werden durch den längeren Bezug verminderter Grundsicherungsleistungen stark eingeschränkt. Im Rahmen der Verhandlungen konnte erreicht werden, dass der verlängerte Grundleistungsbezug nicht rückwirkend gilt.“