Schwangerschaftskonfliktgesetz gegen sog. Gehsteigbelästigung

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Zur heutigen Annahme des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gegen sog. Gehsteigbelästigung erklärt Stephanie Aeffner, Bundestagsabgeordnete für Pforzheim und den Enzkreis:

„Die Annahme des Gesetzes ist ein wichtiger Schritt für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und den Schutz der Mitarbeitenden von Pro Familia hier in Pforzheim“, so Aeffner. „Umso bedauerlicher ist es, dass niemand in der Unionsfraktion bei der heutigen Abstimmung für den Gesetzentwurf von Lisa Paus gestimmt hat.“

Denn wieder einmal sind die Argumente von CDU und CSU paradox: Das Schwangerschaftskonfliktgesetz schreibt eine verpflichtende Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch vor. Dann muss der Gesetzgeber jedoch auch dafür Sorge tragen, dass Frauen ihrer gesetzlichen Pflicht, eine Beratung wahrzunehmen, auch nachkommen können. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht darf auch nicht im Ansatz durch Einschüchterung gegenüber den Frauen oder Mitarbeitenden der Beratungsstellen bedroht werden.

Seit 2018 protestieren in Pforzheim fundamentalistische Gegner*innen von Schwangerschaftsabbrüchen vor Beratungsstellen, die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatungen anbieten, und bedrängen diese Frauen erheblich.

Gerade in der ohnehin sehr belastenden Situation einer ungewollten Schwangerschaft müssen sich Frauen darauf verlassen können, dass sie sich ergebnisoffen in einem sicheren Umfeld beraten lassen können. Deshalb ist es gut, dass mit dem heute verabschiedeten Gesetz der Familienministerin das Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz ergänzt wird. Verstöße gegen diese Regelung werden künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet.

PRESSEMITTEILUNG Stephanie Aeffner MdB 05.07.2024