Zum Kabinettsbeschluss zu den Eckpunkten der „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ erklärt Stephanie Aeffner, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Wir haben uns bei der Barrierefreiheit im Koalitionsvertrag viel vorgenommen – nun soll es losgehen.
Mit den heute verabschiedeten Eckpunkten beginnt die Arbeit für ein barrierefreies Deutschland. Barrierefreiheit muss genauso Qualitätsstandard werden wie beispielsweise Brandschutz.
Was andere Länder wie Österreich oder die USA schon lange vormachen, werden wir endlich auch in Deutschland Realität werden lassen: Wir werden private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen verpflichten, Barrierefreiheit innerhalb einer angemessenen Frist herzustellen. Denn Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht. Bereits vor dreizehn Jahren hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Es wird Zeit, dass die Verpflichtung daraus endlich ernst genommen wird und Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigter Zugang garantiert wird. Bereits in der Übergangsfrist müssen angemessene Vorkehrungen getroffen werden, damit Menschen mit Behinderungen auch nicht barrierefreie Angebote, Produkte und Dienstleistungen nutzen können. Wir werden das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz überarbeiten.
Barrierefreiheit ist eine Querschnittsaufgabe. Wir nehmen vor allem die Bereiche Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales in den Blick. Die „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geleitet. Sie wird begleitet von einem Beirat, dem Menschen mit Behinderungen, Länder und Kommunen, Forschende sowie Wirtschaft und Arbeitnehmerseite angehören. Menschen mit Behinderungen können zu Recht erwarten, dass dreizehn Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention endlich dafür Sorge getragen wird, dass sie in allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben können. Barrierefreiheit ist dafür Grundvoraussetzung. Vorschriften müssen genauso wie der Einsatz öffentlicher Gelder für alle Menschen in dieser Gesellschaft von Nutzen sein – und nicht den Ausschluss eines immer größer werdenden Teils weiter zementieren.
PRESSEMITTEILUNG 30.11.2022 Stephanie Aeffner MdB