Gesetzentwurf nimmt Gehsteigbelästigungen ins Visier

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Zum heutigen Beschluss im Bundeskabinett zu einem Gesetz gegen sog. Gehsteigbelästigung erklärt die Bundestagsabgeordnete Stephanie Aeffner für Pforzheim und den Enzkreis:

„Ich bin sehr froh, dass wir nun einen Gesetzentwurf vorliegen haben, der eine Antwort auf die schwierige Situation in Pforzheim und anderen Städten gibt“, so Aeffner. „Natürlich ist das Versammlungsrecht ein hohes Gut. Es darf aber nicht missbraucht werden, um andere in ihren Rechten einzuschränken. Ich danke ausdrücklich Pro Familia für den Kampf gegen diese Belästigungen und auch der Stadt Pforzheim sowie allen Engagierten vor Ort.“

Der Beschluss des Bundeskabinetts zu sogenannten „Gehsteigbelästigungen“ ist eine gute Nachricht. Diese Bundesregierung schützt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ebenso wie die Mitarbeitenden von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Fundamentalistische Gegner*innen von Schwangerschaftsabbrüchen positionieren sich in diversen Städten und seit 2018 auch in Pforzheim vor Beratungsstellen, die die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten. Dieser massiven Verletzung der Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrechte setzen wir ein Ende. Frauen müssen sich in der ohnehin extrem belastenden Situation einer ungewollten Schwangerschaft darauf verlassen können, dass sie sich ergebnisoffen in einem sicheren Umfeld beraten lassen können. Deshalb ist es gut, dass mit dem Gesetzentwurf von Familienministerin Paus das Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz ergänzt wird. Frauen sollen ungehindert eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen können und ungehinderten Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, erhalten. Es wird eine Ordnungswidrigkeit mit einem Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro eingeführt. Die Länder sollen einen einheitlichen und rechtssicheren Rahmen erhalten, um je nach Situation angemessen auf Belästigungen reagieren zu können.