Die Koalitionsfraktionen haben das Inkrafttreten der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Finanzinstitutionen nach hinten geschoben, damit Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften zumindest noch ein weiteres Jahr Zeit haben, um gezielt potentielle Fälle schwerer Steuerhinterziehung z.B. Cum-Cum zu identifizieren…