Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 erforderte weitreichende Änderungen am Haushalt 2024. Diese werden heute im Bundestag beschlossen. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir viele Verbesserungen des Regierungsentwurfs erreichen.
Im heute ebenfalls abzustimmenden zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz wird allerdings das Sozialgesetzbuch II um die Möglichkeit ergänzt, den kompletten Regelbedarf zu streichen, wenn Arbeitslose ein konkret vorliegendes, zumutbares Arbeitsangebot ohne wichtigen Grund ausschlagen. …